Haus und Grundstücks - Haftpflicht
Externe Häuser oder Grundstücke die nicht zu Ihrem Hauptwohnsitz zählen, die das Risiko einer Schädigung von Rechtsgütern Dritter in sich bergen, sind einzeln zu Versichern. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen erheblich übersteigen. Der Abschluss einer Haus- und Grundstücks Haftpflichtversicherung kann dieses Risiko weitestgehend eingrenzen.
Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, Vorkerhrungen zu treffen, um Benutzern seines Grundstückes oder Gebäudes vor Schaden zu bewahren. Dazu zählen das Reinigen sowie im Winter das Streuen und Räumen der Gehwege, die ausreichende Beleuchtung von Fluren und Treppen, aber auch die Vorsorge, Schäden zu vermeiden, die durch den Einsturz bzw. die Ablösung von Teilen der Gebäude an Personen oder Sachen entstehen können.
Ihr Hauptwohnsitz wird bereits durch die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.