Ausschlüsse der Privaten-Haftpflicht-Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt ihrem Wesen nach lediglich die dem Versicherten in seiner Eigenschaft als natürliche Person in seinem privaten Lebensbereich erwachsenden Haftpflichtgefahren. Hieran orientiert sich nicht zuletzt auch die Prämienkalkulation des Versicherers.

Die Abgrenzung zu den nicht gedeckten Lebensbereichen erfolgt durch die ausdrückliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die "Gefahren des täglichen Lebens" sowie die Benennung der ausgenommenen Gefahren:

Nicht für alle Risiken aus den Gefahren des täglichen Lebens tritt die Privathaftpflichtversicherung ein. Ausschlüsse - die allerdings teilweise abbedungen werden können - enthalten zum einen die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB) und zum anderen die speziellen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung selbst. Auch mitversicherte Personen müssen sich Ausschlussregelungen entgegenhalten lassen, wenn und soweit diese in ihrer Person verwirklicht sind.

siehe AHB Ausschlüsse