Privat-Rechtsschutz für NichtSelbständige

Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis

Umfasst die Deckung ausschliesslich im privatem Bereich

d. h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.

Versicherte Leistungsarten

 

Es besteht Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.

Versicherter Personenkreis

 
  • Versicherungsnehmer,
  • sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
  • die minderjährigen Kinder
  • die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.