Privat-Rechtsschutz für NichtSelbständige
| Versicherte Leistungsarten | Versicherter Personenkreis |
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Umfasst die Deckung ausschliesslich im privatem Bereich
d. h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.
Es besteht Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren. |
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