Privat-Rechtsschutz für Selbständige

Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis

Umfasst die Deckung ausschliesslich im privatem Bereich

Wer gilt als selbstständig?

Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt, wobei es auf alle Umstände des Einzelfalles ankommt und die Grenzen fließend sein können.

 

Versicherte Leistungsarten

 

Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s. u.) entscheidet, treten in diesem Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden.

Praxis-Beispiel
Ist ein Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt (LG Frankfurt a.M. r+s 2002, 333).

Behauptet der Versicherer, die vom VN beabsichtigte Rechtsverfolgung sei dessen selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen, trägt er hierfür die Beweislast.

Versicherter Personenkreis